  |  |  |  | Khaled Ben Said |  | | Kontext : | Tunesien  | | Urteilsort : | Frankreich  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Im Mai 2001 in Frankreich wegen Folter angezeigt; kurz darauf aus Frankreich geflohen; Am 15. Dezember 2008 in Abwesenheit zu 8 Jahren Haft wegen Mithilfe zur Folter verurteilt | | Funktion : | Polizeikommissar | |
|  | |  | Am 9. Mai 2001 wurde bei der Staatsanwaltschaft in Paris Strafanzeige gegen Khaled Ben Saïd und andere wegen Folter eingereicht. Die Anzeige bezog sich auf die Artikel 1, 4, 5 Abs. 2, 6 und 7 der Anti-Folterkonvention von 1984, die Artikel 222-1 bis 222-6 des französischen Strafgesetzbuches sowie die Artikel 689-1 und 689-2 des französischen Strafprozessrechts.
Im Juni 2001 trat die Pariser Staatsanwaltschaft ihre Zuständigkeit zugunsten der Strassburger Anklagebehörde ab.
Am 2. November 2001 informierte das Strassburger Strafdezernat Khaled Ben Saïd per Telefon, dass gegen ihn Strafanzeige eingereicht worden sei, und dass man ihn werde befragen müssen.
Nach den vorläufigen Untersuchungen stellte die Staatsanwaltschaft am 16. Januar 2002 fest, dass der Angezeigte eine öffentliche Funktion innehatte und dass er die mutmasslichen Tathandlungen in oder bei Ausübung seiner Funktion begangen hatte. Noch am selben Tag wurde eine offizielle Untersuchung eröffnet.
Am 14. Februar 2002 wurde dem Untersuchungsrichter, der Khaled Ben Saïd vorladen wollte, beschieden, dass dieser das Konsulat verlassen habe. Der Richter erliess folglich einen internationalen Haftbefehl.
Am 21. Juni 2004 - Khaled Ben Saïd war immer noch flüchtig - stellte der Untersuchungsrichter die Untersuchungen ein.
Im März 2005 beantragte der Anwalt des Opfers, dass der Untersuchungsrichter formell die Einstellung des Verfahrens verfüge oder den Fall an ein Gericht weiterleite.
Am 16. Februar 2007 überwies der Strassburger Untersuchungsrichter den Fall Khaled Ben Saïd an die Cour d’assises du Bas-Rhin und bestätigte die Aufrechterhaltung des internationalen Haftbefehls, den er am 15. Februar 2002, nach der Flucht Ben Saïds, erlassen hatte.
Der Prozess wurde schliesslich am 15. Dezember 2008 vor dem Strafgericht in Strasbourg abgehalten. Er wurde unter dem Verfahren "in absentia" abgehalten , welches auch "nicht Erscheinen vor Gericht" bezeichnet wird. Khaled Ben Saïd wurde durch einen Anwalt vertreten sein, was es ihm erlaubte, seine Rechte und Interessen fair zu vertreten.
Khaled Ben Said wurde zu 8 Jahren Haft wegen Mithilfe zur Folter und Barbarei verurteilt. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Tunisia |  | | Geburtsdatum : | | | 29.10.1962 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Tunesien |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 11.10.1996 - 12.10.1996 |  | | Urteilperiode : | | | 15.12.2008 - 15.12.2008 |  | | Kategorien : | | | Folter |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 13.11.2009 |
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