    |  |  |  | Lahi Brahimaj |  | | Kontext : | Ex-Jugoslawien  | | Urteilsort : | IStGJ (Jugoslawien)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Prozess begann am 5. März 2007; am 3. April 2008 zu 6 Jahren Haft verurteilt | | Funktion : | Stellvertretender Chef der in Dukagjin operierenden Streitkräfte | |
|  | |  | Lahi Brahimaj wurde am 4. März gleichzeitig wie Ramush Haradinaj (vgl. “Verbindungen”) von der Anklagebehörde des internationalen Strafgerichthofes für das ehemalige Jugoslawien (ISTGH) angeklagt. Er wird strafrechtlich belangt für seine direkte Verantwortlichkeit (Art. 7 Abs. 1 des Statuts) und seine Verantwortlichkeit als Vorgesetzter (Art. 7 Abs. 3 des Statuts).
Die Anklageschrift wirft ihm insbesondere vor, dass er:
- in seiner Position als stellvertretender Chef der Streitkräfte und als lokaler Funktionär der UÇK die Haftanstalt von Jablanica geleitet und folglich die Misshandlungen, Folter und Tötungen an den Gefangenen dieser Anstalt angeordnet und überwacht habe
- persönlich an diesen Misshandlungen, Folterungen und Tötungen teilgenommen habe
- persönlich einen Zivilisten verschleppt und evt. getötet habe
Nachdem sich Lahi Brahimaj am 9. März 2005 freiwillig ergeben hat, wird er derzeit in der Strafabteilung des ISTGH gefangen gehalten. Bei seinem ersten Erscheinen vor Gericht am 14. März 2005 plädierte Lahi Brahimaj auf nicht schuldig in allen gegen ihn erhobenen Anklagepunkten.
Der Prozess gegen Brahimaj sowie die zwei Mitangeklagten (Ramush Haradinaj und Idriz Balaj, siehe "Verbindungen") begann am 5. März 2007.
Das Problem der Haager Anklage war das Finden von Zeugen im Prozess gegen Haradinaj. Mehrere zunächst aussagewillige Personen wurden offensichtlich eingeschüchtert. Ein potenzieller Zeuge war im Februar des Vorjahres bei einem mysteriösen Verkehrsunfall in Podgorica ums Leben gekommen. Zum ersten mal in einem Prozess vor dem IStGJ hat die Verteidigung im November 2007 beschlossen, keinerlei Zeugen aufzurufen.
Die Schlussplaedoyers wurden am 21. Januar 2008 abgehalten. Die Anklage fordert für Haradinaj sowie seine zwei Mitangeklagten jeweils 25 Jahre Haft.
Am 3. April 2008 befand die Erstinstanzkammer des Tribunals Brahimaj der Folter und unmenschlichen Behandlung von 2 Personen in den Hauptquartieren von Jablanica/Jabllanicë der kosovo Liberation Army (KLA) fuer schuldig. Sie verurteilte ihn zu 6 Jahren Haftstrafe, wobei ihm die Zeit, welche er seit Maerz 2005 in Haft verbracht hat angerechnet wird. Das Tribunal sprach seine zwei Mitangeklaten von allen Anklagepunkten frei. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Albania |  | | Geburtsdatum : | | | 26.01.1970 |  | | Alias : | | | Maxhup |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Den Haag, Niederlande |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.03.1998 - 30.09.1998 |  | | Urteilperiode : | | | 05.03.2007 - 03.04.2008 |  | | Kategorien : | | | Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 04.04.2008 |
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