   |  |  |  | Maurice Papon |  | | Kontext : | Besetztes Frankreich  | | Urteilsort : | Frankreich  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Verurteilt wegen Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit : Verantwortlich für die Deportation von Juden zwischen 1942 und 1944 | | Funktion : | Generalsekretär der Präfektur Gironde | |
|  | |  | Eine erste Klage gegen Maurice Papon wurde im Namen einer Familie, welche in Auschwitz umgekommen war, am 8. Dezember 1981 eingereicht.
Am 19. Januar 1983 wurde eine Strafuntersuchung gegen Maurice Papon wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet.
Das Kassationsgericht erklärte am 11. Februar 1987 das Untersuchungsverfahren wegen Formfehlern für ungültig. Die Anklagekammer des Appellationsgerichts Bordeaux wurde angewiesen, die Untersuchung noch einmal zu führen.
Am 18. September 1996 überwies die Anklagekammer Maurice Papon an das Geschworenengericht Gironde. Am Vortag seines Prozesses, dem 7. Oktober 1997, trat er die Haft im Untersuchungsgefängnis von Gradignan an. Drei Tage später wurde er allerdings aus gesundheitlichen Gründen freigelassen und blieb für die Dauer des Prozesses in Freiheit.
Das Geschworenengericht Gironde verurteilte Maurice Papon am 2. April 1988 zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe. Er wurde der Gehilfenschaft zu illegalen Festnahmen und willkürlichen Freiheitsberaubungen gegenüber mehr als 1500 Juden schuldig gesprochen, welche in Konvois im Juli, August und Oktober 1942 sowie im Januar 1944 nach Auschwitz deportiert worden waren. Diese Taten hatten während seiner Amtszeit als Generalsekretär der Präfektur Gironde stattgefunden und wurden vom Gericht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.
Am 3. April 1998 legte er Nichtigkeitsbeschwerde gegen diesen Entscheid ein und ersuchte am 17. September 1999 vergeblich darum, vor der Verhandlung des Kassationsgerichts seine Haftstrafe nicht antreten zu müssen. Das im Tatzeitpunkt anwendbare Strafprozessrecht sah vor, dass Verurteilte, welche nicht entweder ihre Haft antraten oder von ihr dispensiert wurden, zur Nichtigkeitsbeschwerde nicht zugelassen werden konnten. Nach der Abweisung seines Gesuchs am 21. Oktober 1999 floh Maurice Papon in die Schweiz.
Die Anwälte Papons reichten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein wegen Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), nachdem das Kassationsgericht die Nichtigkeitsbeschwerde abwies. Papon wurde in der Schweiz verhaftet und nach Frankreich ausgeliefert, wo er noch am selben Tag im Gefängnis von Fresne inhaftiert wurde. Kurz darauf wurde er ins Prison de la Santé überführt. Ein Entscheid des Appellationsgerichts in Paris vom 18. September 2002 erlaubte ihm, dieses im Alter von 92 Jahren aus Gesundheitsgründen zu verlassen.
Am 25. Juli 2002 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich wegen Verstoss gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK: „der Entzug eines Rechtsmittels ist im Hinblick auf das durch Art. 6 EMRK garantiert Recht auf Zugang zu einem Gericht eine besonders schwere Sanktion“.
Das Kassationsgericht nahm den Fall wieder auf und bestätigte am 11. Juni 2004 die Verurteilung Papons zu zehn Jahren Zuchthaus wegen Gehilfenschaft zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Urteil vom 2. April 1998. Nach der Abweisung seines Rechtsmittels kündigte Maurice Papon an, er werde die Revisionskommission des Kassationsgerichts anrufen. Dafür wollte er sich auf einen Entscheid des Conseil d’Etat vom 12. April 2002 stützen, welcher eine Verantwortlichkeit des französischen Staats anerkannte.
Maurice Papon starb am 17. Februar 2007. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | France |  | | Geburtsdatum : | | | 03.09.1910 |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 06.1942 - 13.05.1944 |  | | Kategorien : | | | Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 30.11.2009 |
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