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Das Recht im Dienst der Opfer schwerster Verbrechen
 Decision on defence application for modificaiton of detention
ICTR, 29 August 2007
 Sentencing judgment (summary)
ICRT, 5 November 2009
 The ICTR Appeals Chamber Dismisses the Prosecutor’s Appeal to Transfer Michel Bagaragaza for Trial to Norway
American Society of International Law, October 2006
 International Criminal Tribunal for Rwanda
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 Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda
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 Statut des IStGHR
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 Statut du TPIR
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Michel Bagaragaza

Kontext : Ruanda Suchen
Urteilsort : IStGR (Ruanda) Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Am 5. November 2009 wurde Bagaragaza zu acht Jahren Haft verurteilt
Funktion : Generaldirektor von OCIR-Tee, einem Aufsichtsorgan für die Teeindustrie in Ruanda
Fakten Verfahren
Im Rahmen eines „gütlichen Übereinkommens“, das die Staatsanwaltschaft nicht näher erläutern wollte, hat sich Michel Bagaragaza am 16. August 2005 freiwillig dem internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha, Tansania, gestellt.

Bei seinem erstmaligen Erscheinen vor Gericht am 16. August 2005 plädierte Bagaragaza auf nicht schuldig in den drei gegen ihn erhobenen Anklagepunkten. Das Datum seines Verfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt werden.

Gemäss der Anklageschrift vom 28. Juli 2005 ist Bargaraza angeklagt der „Verschwörung zur Begehung eines Völkermordes“, des „Völkermordes“ oder subsidiär der „Mitschuld am Völkermord“.

Am 18. August 2005 wurde Bagaragaza in die Strafanstalt des internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag, Niederlande, überstellt. Dort wartet er auf sein Gerichtsurteil. Diese Überführung war aus Sicherheitsgründen notwendig geworden, nachdem sich Bagaragaza freiwillig gestellt hatte.

Am 13. Februar 2006 ersuchte der Ankläger des ICTR darum, Bagaragazas Verfahren nach Norwegen zu verlegen, damit sein Fall im Einklang mit Art. 11bis der Beweis- und Verfahrensordnung des ICTR dort beurteilt werde.

Das Gesuch wurde am 19. Mai 2006 vom ICTR abgelehnt, da das norwegische Recht keinen spezifischen Völkermords-Tatbestand kennt.

Eine Berufung des Anklägers gegen diesen Entscheid wurde von der Berufungskammer Ende August 2006 abgelehnt.

Am 12. Dezember 2006 ersuchte der Ankläger um Überweisung des Prozesses gegen Michel Bagaragaza an die Niederlande gemäss Art. 11bis der der Beweis-und Verfahrungsordnung des ICTR

Am 13. April bescloss die ICTR-Erstinstanz-Kammer die Überstellung Bagaragaza's an die Niederländischen Behörden.

Es handelt sich um den ersten Anwendungsfall von ARt. 11bis der Beweis-und Verfahrungsordnung des ICTR, welches Teil der sogenannten "Completion Strategy" des Tribunals darstellt.

Am 17. August 2007 widerrief das ICTR seinen Überweisungsentscheid an die Niederlande, wodurch es einem Antrag des Strafanklägers des Tribunals folgeleistete. Dieser hatte die Zurücknahme des Falles verlangt, nachdem ihn ein niederländisches Gericht Zweifel darüber geäussert hatte, ob die niederländische Gerichtsbarkeit in der Lage sei, einen ruandischen Völkermordsprozess in den Niederlanden durchzuführen. Dies aufgrund eines Entscheides des niederlaendischen Gerichtes in einem anderen Fall gegen einen Ruander, in welchem ein niederlaendisches Gericht ende Juni befunden hatte, dass es die niederlaendische Strafgesetz nicht zulasse, dem Angeklagten fuer Verbrechen des Voelkermordes den Prozess zu machen.

Das ICTR erliess daraufhin einen neuen Haftbefehl gegen Bagaragaza.

Bagaragaza wurde am 20. Mai 2008 wieder nach Arusha ueberfuehrt.

Am 24. Juni 2008 unterzeichnete er eine teilweise Schuldigkeitserklaerung mit dem Strafanklaeger, deren Inhalt vorlaeufig geheim gehalten wird.

Der Prozess von Gapard Kanyarukiga soll am 31. August 2009 beginnen.

Am 17. September 2009 hat Bagaraza seine Rolle im Völkermord von 1994 eingestanden. Gewisse "Zeugen der Moral" werden am 2. November 2009 vor dem Tribunal erscheinen, um die Richter zur Milde anzurufen.

Am 5 November 2009, Bagaraza wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Richter sagte, dass das Urteil mildernde Umstände berücksichtigte, da der Angeklagte sich freiwillig als schuldig bekannt hat, mit dem Tribunal kooperiert hat und Reue gezeigt hat.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Arusha, Tansania
  Zeitspanne der Fakten :
 01.01.1994 - 17.07.1994
  Urteilperiode :
  31.08.2009 - 05.11.2009
  Kategorien :
  Genozid
  Letzte Änderung des Profils :
  08.03.2010
 
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