    |  |  |  | Ratko Mladic |  | | Kontext : | Ex-Jugoslawien  | | Urteilsort : | IStGJ (Jugoslawien)  | | Status : | Gesucht - Haftbefehl | | Statusbeschreibung : | Zur Haft ausgeschrieben wegen Völkermords, Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verletzungen der Gesetze und Bräuche im Krieg | | Funktion : | Führendes Mitglied des Generalstabs der Armee der Republika Srbska in Bosnien-Herzegovina (VRS) | |
|  | |  | Die erste Anklageschrift wurde dem Gericht am 14. Juli 1995 unterbreitet, und am darauffolgenden Tag durch Richter Jorda bestätigt. Sie bezichtigte sowohl Radovan Karadzic (sieher “Verbindungen”) als auch Ratko Mladic des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlicheit, schwerer Verletzungen der Genfer Konventionen von 1949 und Verstösse gegen die Gesetze und Bräuche im Krieg. Die Anklageschrift legte dar, dass Ratko Mladic, ehemaliger Kommandant der serbischen Truppen in Bosnien-Herzegovina, für schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts verantwortlich sei, die in der Zeit zwischen Mai 1992 und Juli 1995 durch die bosnisch-serbischen Truppen begangen worden waren.
Der Ankläger des IStGJ deponierte am 15. November 1995 eine zweite Anklageschrift, die am folgenden Tag durch Richter Riad genehmigt wurde. Sie legt dar, dass Radovan Karadzic und Ratko Mladic für schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts verantwortlich seien, die durch die bosnisch-serbischen Truppen während der "Besatzung" und Einnahme der Sicherheitszone Srebrenica im Juli 1995 begangen wurden. Diese Anklageschrift umfasst die Anklage des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstösse gegen die Gesetze und Bräuche im Krieg.
Aufgrund dieser Anklageschriften wurden Haftbefehle an die Föderative Republik Jugoslawien, an die Republik Bosnien-Herzegovina und die serbische Verwaltung in Pale/ Bosnien versandt.
Als im Juni 1996 die beiden Angeklagten immer noch nicht verhaftet waren, ordneten die Richter gemäss Art. 61 der Verfahrens- und Beweisregelung die Überprüfung der Anklageschriften durch eine Kammer erster Instanz an. Zwischen Juni und Juli 1996 wurden Anhörungen gehalten. Die Kammer lud darauf das Gericht ein, zum Klagepunkt Völkermord, der auf Art. 7 Abs. 3 des Statuts des Gerichts basierte, die Anklage der direkten Strafbarkeit gemäss Art. 7 Abs. 1 des Statuts hinzuzufügen.
Am 11. Oktober 2002 verlangte die Anklägerin eine Änderung der beiden Anklageschriften gegen Mladic. Die geänderte Anklageschrift wurde am 8. November 2002 durch den Richter Alphons Orie genehmigt.
Nach Ratko Mladic wird immer noch gefahndet. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Bosnia and herzegovina |  | | Geburtsdatum : | | | 12.03.1942 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Serbien und Montenegro |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 12.05.1992 - 22.12.1996 |  | | Kategorien : | | | Genozid Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 29.11.2007 |
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