  |  |  |  | Sylvere Ahorugeze |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | Dänemark  | | Status : | Angeklagt | | Statusbeschreibung : | September 2006 in Dänemark unter dem Vorwurf des Völkermords verhaftet; der Fall wurde von der dänischen Staatsanwaltschaft am 10. August 2007 niedergeschlagen; am 16. Juli 2008 in Schweden verhaftet; Die schwedische Regierung gab am 9. Juli 2009 bekannt, dass sie Ahorugeze dem IStGHR ausliefern würde; Verfahren am 16. Juli 2009 aufgrund einer Intervention beim EuGHMR bis auf weiteres unterbrochen | | Funktion : | Leiter der Ruandischen Zivilluftfahrts-Behörde | |
|  | |  | Sylvère Ahorugeze lebte seit dem Ende des Völkermords in Dänemark.
Die Ruandische Regierung erließ einen Interpol-Haftbefehl gegen Ahorugeze, wegen des Vorwurfs, Kriegsverbrechen und Völkermord begangen zu haben. Nach den Angaben der Ruandischen Regierung leben mindestens 15 des Völkermords Verdächtige in Dänemark.
Da Daenemark kein Auslieferungsabkommen mit Ruanda hat, muessen diejenigen, die unter Anklage stehen, in Dänemark strafrechtlich verfolgt werden. Das dänische Recht erlaubt es, ruandischen Voelkermordverdächtigen den Prozess zu machen, vorrausgesetzt dass diese in Dänemark wohnhaft sind.
Anfang September 2006 wurde Ahorugeze in Dänemark verhaftet, nachdem er am 7.September 2006 der Tötung von 25 Tutsis in einem Vorort von Kigali beschuldigt wurde, welche am ersten Tag des Völkermords im April 1994 stattgefunden haben soll.
Nach 11 Monaten in dänischer Haft liess ein Sonderstaatsanwalt die Sache wegen Mangels an Beweismitteln fallen. Ahorugeze wurde entlassen und erhielt Haftentschädigung.
Am 16.Juli 2008 wurde Ahorugeze im Stockholmer Vorort Solna (Schweden) verhaftet, nachdem er etwas in der ruandischen Botschaft erledigt hatte. Ein schwedisches Gericht ordnete die Haft Ahorugeze‘s bis zur möglichen Auslieferung auf Antrag von Kigali an.
Das schwedische Gericht wird nun das Justizministerium informieren und letztlich wird die Regierung ueber Ahorugeze’s Auslieferung entscheiden.Das schwedische Justizministerium wird darüber entscheiden, innerhalb welchen Zeitraumes Ruanda einen Auslieferungsantrag stellen kann, wobei die gesetzliche Frist bis zu 40 Tage beträgt.
Ahorugeze bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Am 26. Mai 2009 entschied der Oberste Gerichtshof Schwedens, dass es der schwedischen Regierung freigestellt sei, Ahorugeze nach Ruanda auszuliefern.
Am 9. Juli 2009 hat die schwedische Regierung beschlossen, Ahorugeze nach Ruanda auszuliefern. Ahorugeze hat diese Entscheidung am 13. Juli 2009 vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichthof angefochten und begründete dies damit, dass er vor dem IStGHR kein faires Verfahren bekommen würde. Am 16. Juli 2009 gab die schwedische Regierung bekannt, der Anweisung des EuGHMR Folge zu leisten, Ahorugeze nicht auszuliefern bis der Gerichtshof den Fall überprüfen kann. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Stockholm, Schweden |  | | Kategorien : | | | Genozid Kriegsverbrechen |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 13.11.2009 |
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