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  Germain Katanga
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 Audience de confirmation des charges contre Thomas Lubanga devant la Cour Pénale Internationale
Avocats sans frontières, chroniques des différentes audiences
 Decision on the consequences of non-disclosure of exculpatory materials
Trial Chamber I, 13 June 2008
 Decision to unseal the warrant of arrest against Mr Thomas Lubanga
ICC Pre-Trial Chamber I, 17 March 2006
 Document containing the charges
ICC Pre-Trial Chamber I, 28 August 2006
 Document de notification des charges
CPI, Chambre Préliminaire I, 28 août 2006
 Mandat d'arrêt
CPI, Chambre Préliminaire I, 10 février 2006 (pdf)
 Cour pénale internationale
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 Der erste Prozess des Weltgerichts - Lausitzer Rundschau Online
05.12.2008
Monatelang war es wegen Verfahrensfehlern und Problemen mit der Freigabe von Zeugenaussagen fraglich gewesen, ob der Prozess überhaupt zustande kommt. Dem Internationalen ...
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Thomas Lubanga Dyilo

Kontext : DRK Suchen
Urteilsort : IStGH Suchen
Status : Angeklagt
Statusbeschreibung : Im März 2005 verhaftet und am 17. März 2006 an den IStGH überstellt; Anklage bestätigt am 29. Januar 2007; Prozess am 13. Juni 2008 auf unbestimmte Zeit suspendiert und Freilassung angeordnet; die Suspendierung wurde am 21. Oktober 2008 durch die Berufungskammer bestaetigt
Funktion : Anführer der Union des patriotes congolais (UPC)
Fakten VerfahrenSchwerpunktKontext
Thomas Lubanga wurde am 19. März 2005 verhaftet und im Gefängnis von Makala in Kinshasa inhaftiert.

Die Vorverfahrensabteilung I des Internationalen Strafgerichtshofs stellte am 10. Februar 2006 einen versiegelten Haftbefehl gegen Thomas Lubanga aus. Die Vorverfahrenskammer war zum Schluss gekommen, dass Thomas Lubanga Kriegsverbrechen begangen hatte, indem er Kinder von weniger als 15 Jahren in die Streitkräfte aufgenommen und bei den kriegerischen Auseinandersetzungen eine aktive Rolle hatte spielen lassen. Die Kammer ersuchte die demokratische Republik Kongo, Lubanga festzunehmen und ans Gericht zu überstellen. Der Kanzler des Gerichtshofs setzte die kongolesischen Behörden von dieser Entscheidung am 14. März 2006 gemäss den Anordnung der Vorverfahrensabteilung in Kenntnis.

Am 17. März 2006 entsiegelte die Vorverfahrenskammer I den Haftbefehl gegen Thomas Lubanga.

Am selben Tag wurde Thomas Lubanga im Rahmen des Verfahrens, wie es das Römer Statut vorsieht, an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Er wurde in der Haftanstalt des IStGH in Scheveningen, einem Stadteil den Haags, inhaftiert.

Thomas Lubanga wird sich wegen Kriegsverbrechen gemäss Art. 8 des Statuts, begangen auf dem Territorium der demokratischen Republik Kongo ab Juli 2002, verantworten müssen.

Am 20. März 2006 erschien Lubanga zum ersten Mal vor dem Strafgerichtshof.

Am 28. August 2006 wurde Lubanga offiziell der Begehung von Kriegsverbrechen (Rekrutierung von Kindersoldaten) angeklagt. Die Verhandlung über die Bestätigung der Anklage hätte am 28. September 2006 stattfinden sollen, wurde jedoch vorläufig ausgesetzt, um der Verteidigung mehr Zeit zur Vorbereitung zu gewähren. Zum ersten Mal in der Geschichte des Völkerstrafrechts nehmen Opfer direkt am Verfahren teil.

Das Verhandlung über die Bestätigung der Anklage begann am 9. November 2006 und wurde am 28. November 2006 abgeschlossen.

Mit Entscheid vom 29. Januar 2007 bestätigte die Vorverfahrenskammer die drei Anklagepunkte gegen Thomas Lubanga Dyilo.

Das Verfahren vor dem IStG verzögerten sich aufgrund von Sicherheitsproblemen in der Ituri Region. Ausserdem führte das Abtreten von Lubanga's Verteidigungsanwalt zu einer Reihe von Verhandlungen zwischen dem Gericht und Lubanga's neu ernannter Anwältin betreffend Geldern, welche der Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden.

Eine vorbereitende Anhörung wurde am 4. September 2007 gehalten. Dabei wurde die Möglichkeit diskutiert, den Prozess gegen Lubanga in der Demokratischen Republik Kongo durchzuführen.

Der Prozess gegen Lubanga sollte am 23. Juni 2008 beginnen.

Am 13. Juni 2008 gab die Verfahrenskammer I die vorlaeufige Suspendierung des Verfahrens bekann.

Unter diesen Umstaenden ordnete die Kammer am 2. Juli 2008 die Freilassung Lubangas an.

Die Strafanklage hat gegen den Entscheid Berufung eingelegt, was bedeutet, dass Lubanga bis zum Entscheid der Berufungskammer in Haft bleiben wird.

Am 21. Oktober 2008 bestaetigte die Berufungskammer die Suspendierung des Verfahrens und ordnete an dass die Vorverfahrenskammer erneut darueber entscheiden soll, ob er in Haft bleiben soll.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
 Nationalität :
 Congo, the democratic republic of the
 Geburtsdatum :
 29.12.1960
  Letztes mal Gesehen :
  Den Haag (Niederlande)
  Zeitspanne der Fakten :
 09.2002 - 13.08.2003
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
  Letzte Änderung des Profils :
  22.10.2008
 
The Trial Proceedings of the International Criminal Court
Karin N. Calvo-Goller
icl
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