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 Beobachter 9/03

Strafverfolgung: Kriegsverbrecher an den Pranger

George W. Bush und Tony Blair sollten auf der Hut sein, wenn sie für den G-8-Gipfel in Genf landen: Gegen sie und andere Staatsmänner laufen in der Schweiz Strafanzeigen – wegen Kriegsverbrechen.

Von Dominique Strebel
 

Wenn US-Präsident George W. Bush und der britische Premier Tony Blair am 1. Juni in Genf-Cointrin aus dem Flugzeug steigen, um nach Evian an den G-8-Gipfel weiterzureisen, könnten sie von Schweizer Polizisten verhaftet werden – theoretisch. Denn gegen die zwei Staatsmänner ist hierzulande eine Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen hängig. Sie wurde im März von der Genfer Linksallianz um Nationalrat Christian Grobet eingereicht. Die Anklagepunkte sind happig: Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen seit dem ersten Irak-Krieg von 1991.

Die Anzeige richtet sich auch gegen den früheren US-Präsidenten Bill Clinton sowie gegen Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, Aussenminister Colin Powell und weitere amerikanische und britische Minister. «Die Strafanzeige ist in intensiver Abklärung», sagt Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef der Bundesanwaltschaft. Ob darüber noch vor dem G-8-Gipfel entschieden wird, kann Wiedmer nicht sagen. Er betont aber: «Gegen wen sich die Anzeige richtet, kann für uns keine Rolle spielen. Wir prüfen juristische Fragen, nicht politische.»

Die Anzeige gegen Bush lässt die amerikanischen Instanzen nicht unbeeindruckt. Laut Bundesverwaltung hat sich die US-Botschaft in Bern beim Departement für auswärtige Angelegenheiten nach der Rechtslage erkundigt.

Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht indes nicht: «Amtierende Staatspräsidenten wie Bush sowie hohe Amtsträger geniessen Immunität und sind gegen solche Strafanzeigen geschützt», erklärt Philip Grant, Präsident der Vereinigung Trial, in der sich Anwälte im Kampf gegen Kriegsverbrechen zusammengeschlossen haben. Mit ihrer Anzeige mache die Linksallianz Politpropaganda, kritisiert der Genfer Anwalt. «Doch damit erweisen sie dem Kampf gegen Kriegsverbrechen einen Bärendienst: Schlechte Beschwerden führen zu Urteilen, die die Hürden für künftige begründete Beschwerden erhöhen.»

Unbestrittene Zuständigkeit
Dass ausländische Kriegsverbrecher auch vor Schweizer Gerichte gebracht werden sollen, ist unter Juristen unbestritten. Denn für schwere Verletzungen des Völkerrechts ist grundsätzlich jeder Staat zuständig. Auch die Schweiz hat bereits Erfahrungen mit solchen Prozessen gemacht: 1999 wurde der Ruander Fulgence Niyonteze von einem Lausanner Gericht wegen Kriegsverbrechen zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Damit dies kein Einzelfall bleibt, macht Trial Druck: In einem Handbuch wird erklärt, wie Kriegsverbrecher vor ein Schweizer Gericht gebracht werden können (http://www.trial-ch.org/).
Der Vorstoss trifft auf offene Ohren. So bereitet etwa der Zürcher Anwalt Marcel Bosonnet eine Anzeige gegen israelische Politiker und Militärs vor. Vorwurf: Kriegsverbrechen am palästinensischen Volk. Trial selbst hat eine Anzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin in der Schublade. Die Anklage wird auf Folter lauten, begangen an den Anhängern der Meditationsbewegung Falun Gong.

Pinochet als Präzedenzfall
Anders als bei Bush geht es bei diesen Verfahren ernsthaft zur Sache: Staatsmänner, die nicht mehr im Amt stehen, können für ihre Taten strafrechtlich belangt werden. Bahnbrechend war vor drei Jahren der Entscheid des britischen House of Lords, dem früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet die Immunität nicht zu gewähren.

Mit Partnerorganisationen versucht Trial, ein weltweites Netz von Anwälten aufzubauen, die Anzeigen in ihren Ländern vorbereiten. Wie die Schweiz haben weitere Staaten wie Deutschland oder Frankreich Gesetze erlassen, die die Verfolgung von Kriegsverbrechern vor nationalen Gerichten regeln. Diese kommen vor dem neuen Weltstrafgericht in Den Haag zum Zug, das voraussichtlich Ende Jahr seine Arbeit aufnimmt. Denn der Internationale Strafgerichtshof wird Kriegsverbrecher nur dann beurteilen, wenn ihnen in keinem Staat der Prozess gemacht wird.

«Kriegsverbrecher», sagt Trial-Chef Philip Grant, «müssen künftig damit rechnen, irgendwann zur Verantwortung gezogen zu werden.»


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