Wenn US-Präsident George W. Bush
und der britische Premier Tony Blair am 1. Juni in
Genf-Cointrin aus dem Flugzeug steigen, um nach Evian an den
G-8-Gipfel weiterzureisen, könnten sie von Schweizer
Polizisten verhaftet werden – theoretisch. Denn gegen die zwei
Staatsmänner ist hierzulande eine Strafanzeige wegen
Kriegsverbrechen hängig. Sie wurde im März von der Genfer
Linksallianz um Nationalrat Christian Grobet eingereicht. Die
Anklagepunkte sind happig: Genozid und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, begangen seit dem ersten Irak-Krieg von 1991.
Die Anzeige richtet sich auch gegen den früheren
US-Präsidenten Bill Clinton sowie gegen Verteidigungsminister
Donald Rumsfeld, Aussenminister Colin Powell und weitere
amerikanische und britische Minister. «Die Strafanzeige ist in
intensiver Abklärung», sagt Hansjürg Mark Wiedmer,
Informationschef der Bundesanwaltschaft. Ob darüber noch vor
dem G-8-Gipfel entschieden wird, kann Wiedmer nicht sagen. Er
betont aber: «Gegen wen sich die Anzeige richtet, kann für uns
keine Rolle spielen. Wir prüfen juristische Fragen, nicht
politische.»
Die Anzeige gegen Bush lässt die amerikanischen Instanzen
nicht unbeeindruckt. Laut Bundesverwaltung hat sich die
US-Botschaft in Bern beim Departement für auswärtige
Angelegenheiten nach der Rechtslage erkundigt.
Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht indes nicht:
«Amtierende Staatspräsidenten wie Bush sowie hohe Amtsträger
geniessen Immunität und sind gegen solche Strafanzeigen
geschützt», erklärt Philip Grant, Präsident der Vereinigung
Trial, in der sich Anwälte im Kampf gegen Kriegsverbrechen
zusammengeschlossen haben. Mit ihrer Anzeige mache die
Linksallianz Politpropaganda, kritisiert der Genfer Anwalt.
«Doch damit erweisen sie dem Kampf gegen Kriegsverbrechen
einen Bärendienst: Schlechte Beschwerden führen zu Urteilen,
die die Hürden für künftige begründete Beschwerden
erhöhen.»
Unbestrittene
Zuständigkeit
Dass ausländische Kriegsverbrecher
auch vor Schweizer Gerichte gebracht werden sollen, ist unter
Juristen unbestritten. Denn für schwere Verletzungen des
Völkerrechts ist grundsätzlich jeder Staat zuständig. Auch die
Schweiz hat bereits Erfahrungen mit solchen Prozessen gemacht:
1999 wurde der Ruander Fulgence Niyonteze von einem Lausanner
Gericht wegen Kriegsverbrechen zu 14 Jahren Gefängnis
verurteilt. Damit dies kein Einzelfall bleibt, macht Trial
Druck: In einem Handbuch wird erklärt, wie Kriegsverbrecher
vor ein Schweizer Gericht gebracht werden können (http://www.trial-ch.org/).
Der Vorstoss
trifft auf offene Ohren. So bereitet etwa der Zürcher Anwalt
Marcel Bosonnet eine Anzeige gegen israelische Politiker und
Militärs vor. Vorwurf: Kriegsverbrechen am palästinensischen
Volk. Trial selbst hat eine Anzeige gegen Chinas Ex-Staatschef
Jiang Zemin in der Schublade. Die Anklage wird auf Folter
lauten, begangen an den Anhängern der Meditationsbewegung
Falun Gong.
Pinochet als
Präzedenzfall
Anders als bei Bush geht es bei diesen
Verfahren ernsthaft zur Sache: Staatsmänner, die nicht mehr im
Amt stehen, können für ihre Taten strafrechtlich belangt
werden. Bahnbrechend war vor drei Jahren der Entscheid des
britischen House of Lords, dem früheren chilenischen Diktator
Augusto Pinochet die Immunität nicht zu gewähren.
Mit Partnerorganisationen versucht Trial, ein weltweites
Netz von Anwälten aufzubauen, die Anzeigen in ihren Ländern
vorbereiten. Wie die Schweiz haben weitere Staaten wie
Deutschland oder Frankreich Gesetze erlassen, die die
Verfolgung von Kriegsverbrechern vor nationalen Gerichten
regeln. Diese kommen vor dem neuen Weltstrafgericht in Den
Haag zum Zug, das voraussichtlich Ende Jahr seine Arbeit
aufnimmt. Denn der Internationale Strafgerichtshof wird
Kriegsverbrecher nur dann beurteilen, wenn ihnen in keinem
Staat der Prozess gemacht wird.
«Kriegsverbrecher», sagt Trial-Chef Philip Grant, «müssen
künftig damit rechnen, irgendwann zur Verantwortung gezogen zu
werden.»