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Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof Kontakt: info@trial-ch.org |
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Die Koalition setzt sich für ein starkes Völkerstrafrecht und eine effiziente Verfolgung von Verantwortlichen internationaler Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter ein. Dazu macht sie sich in erster Linie für einen gut funktionierenden ICC stark, kann ihr Augenmerk aber auch auf weitere Institutionen (beispielsweise ad hoc Tribunale) richten. Die Koalition widmet der Situation der Opfer besondere Aufmerksamkeit. - 23. Januar 2007: In einem Brief fordert die Koalition den Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements und die Vorsteherin des Eidg. Departements für Auswärtige Angelegenheiten auf, die Konvention über den Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen raschestmöglich zu unterzeichnen und umgehend den Ratifikationsprozess einzuleiten. Die Medienmitteilung finden Sie hier. Sie zum Thema Verschwindenlassen auch das Fact Sheet von TRIAL.
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- Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung des Römer Statuts Auf Bundesebene Wurde im Herbst 2005 das Projekt des Bundes zur weiteren Umsetzung des Römer Statuts im schweizerischen Recht in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es in erster Linie um die Verankerung des Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Schweizer Strafrecht und um die Klärung von Zuständigkeiten zwischen der Bundesanwaltschaft und den militärischen Behörden. Andere Straftatbestände (z.B. Kriegsverbrechen) müssen den neuen Anforderungen angepasst werden. Vorgeschlagen wurde ausserdem die Beibehaltung, bzw. Ausdehnung des "engen Bezugs" auf alle Tatbestände. Die Mitglieder der SKICC haben detaillierte Stellungnahmen erstellt, in denen v.a. der "enge Bezug" kritisiert wurde. Anfang März 2007 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung festhält, ist die Einführung, respektive Beibehaltung des Kriteriums des "engen Bezugs" als Voraussetzung für die Geltung des schweizerischen Strafrechts bei der Verfolgung von Auslandtaten in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen. Zur Zufriedenheit der SKICC zog der Bundesrat daraus die Konsequenz, “dem Parlament ein Gesamtkonzept vorzulegen, welches für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen auf das Kriterium des ‘engen Bezugs’ verzichtet”. Er will stattdessen ein “eingeschränktes Universalitätsprinzip” festlegen. Die Pressemitteilung des Bundesrates finden Sie hier.
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- 17. Juli 2005 (Welttag der Internationalen Gerichtsbarkeit): Offener Brief an den Bundesrat In einem offenen Brief an den Bundesrat macht die Koalition auf gravierende Versäumnisse der Schweiz aufmerksam, die in direktem Zusammenhang mit Verbrechen stehen, die zur Zeit durch den IStGH untersucht werden. Es handelt sich dabei um verschiedene Nachlässigkeiten der Schweiz, die es Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erlauben, mit illegal geförderten natürlichen Ressourcen wie Gold aus dem Kongo zu handeln. Dieser Handel versorgt diverse bewaffnete Gruppen im Kongo mit finanziellen Mitteln und perpetuiert damit den Konflikt in diesem Land. Indem sie diesen Handel zulässt, verletzt die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen, wie die Koalition für den IStGH darlegt. Sie konfrontiert deshalb den Bundesrat mit verschiedenen Forderungen, die darauf abzielen, diesen Missstand zu beheben. Die Medienmitteilung finden Sie hier. ***
- 15. März 2005: Resolution der SKICC Die SKICC ruft den Bundesrat und das Bundesparlament in einer Resolution dazu auf, bezüglich der Situation in Darfur aktiv zu werden.
· Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture (ACAT) · Alliance Sud (Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks) · Amnesty International Schweizer Sektion · Association pour la prévention de la torture (APT) · Gesellschaft für bedrohte Völker · Ligue Suisse des Droits de l'Homme · Menschenrechte Schweiz (MERS) · Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht (TRIAL) · Weltföderalisten Schweiz · Die Koalition beruht auf einem Netzwerk von NGOs, das es erlaubt, ad hoc gemeinsam zu handeln. Entscheidfindungsmodus der Koalition · Die Entscheide innerhalb der Koalition werden mit einfachem Mehr (die Hälfte der Mitglieder plus ein Mitglied; ergibt die Hälfte der Mitglieder keine ganze Zahl, wird zur Ermittlung des einfachen Mehr bloss aufgerundet: z.B. 9 Mitglieder -> einfaches Mehr = 5 Mitglieder) getroffen. Es wird jedoch bei jedem Dokument, welches mittels einfachem Mehr angenommen wurde, vermerkt, welche NGOs den Entscheid mitgetragen haben.
· Die Koalition ermöglicht es, geeint aufzutreten und so den Anliegen der NGOs ein grösseres Gewicht zu verleihen. · Den einzelnen Mitgliedern der Koalition kommen die jeweiligen Stärken (Spezialisierungen, Schwerpunkte und Erfahrungen) der anderen Mitglieder zu Gute und sie können so den Effekt ihres Engagements verstärken. · Der Aufwand für die einzelne NGO, sich in Bezug auf die Entwicklungen des Völkerstrafrechts bzw. der internationalen Justiz auf dem Laufenden zu halten, wird minimiert. · Die Koalition nützt die Verteilerkanäle der interessierten NGOs, um auf Aktionen, Veranstaltungen und Entwicklungen im Bereich des Völkerstrafrechts aufmerksam zu machen. Damit soll eine breitere Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert und informiert werden. · Interessierte NGOs können sich bei der Koalition (info@trial-ch.org) melden.
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