    |  |  |  | Maurice Papon |  | | Kontext : | Besetztes Frankreich  | | Urteilsort : | Frankreich  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Verurteilt wegen Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit : Verantwortlich für die Deportation von Juden zwischen 1942 und 1944 | | Funktion : | Generalsekretär der Präfektur Gironde | |
|  | |  | Maurice Papon wurde am 1. Mai 1942 zum Generalsekretär der Präfektur Gironde ernannt. Zu seinen Aufgaben gehörte das „Büro für Judenfragen“. Sein Amt übte er bis August 1944 aus, als er dem Innenministerium zugeteilt wurde.
Zwischen Juni 1942 und August 1944 verliessen zehn Konvois Bordeaux Richtung Drancy. Sie bestanden aus Personen jüdischer Herkunft, welche später nach Auschwitz deportiert wurden. Einige dieser Konvois wurden nach Massenverhaftungen in der jüdischen Bevölkerung zusammengestellt, andere bestanden aus Personen, welche von den Deutschen bereits im Lager Merignac interniert worden waren, zum Beispiel wegen unerlaubtem Übertreten der Demarkationslinie zwischen besetztem und freiem Gebiet.
Die Beiträge Maurice Papons zu den verfolgten Straftaten erfolgten zwischen dem 20. Juni 1942 und dem 16. Mai 1944. Sie betrafen Unterschriften auf Deportierungsbefehlen. Er orientierte auch regelmässig die SIPO (Sicherheitspolizei) über die Ankunft von Juden, welche gegen die deutschen Anordnungen verstossen hatten, im Lager Merignac.
Die Anklagekammer des Appellationsgerichts in Bordeaux führt in ihrem Urteil vom 18. September 1996 aus, dass die Anklage gegen Maurice Papon ausreichend belegt war, um ihm folgende Handlungen, welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, vorzuwerfen (siehe Entscheid der Anklagekammer vom 18. September 1996, unter Links):
1) Gehilfenschaft zu willkürlichen Verhaftungen zwischen Juli 1942 und dem 13. Mai 1944. Papon unterstützte wissentlich die Urheber dieser Verbrechen mit eigenen Instruktionen und Handlungen bei der Vorbereitung und Ausführung ihrer Handlungen.
2) Seine Befehle und eigenen Handlungen betrafen auch Minderjährige von 15 Jahren.
3) Gehilfenschaft zu Freiheitsberaubungen. Papon unterstützte wissentlich die Ausführung von Freiheitsberaubungen, welche mehr als einen Monat dauerten.
4) Diese Freiheitsberaubungen betrafen auch Minderjährige von 15 Jahren.
5) Gehilfenschaft zum Versuch der illegalen Festnahme von Michel Slitinsky am 20. Oktober 1942.
6) Gehilfenschaft zu Mord. Papon unterstützte die Urheber dieser Verbrechen mit eigenen Instruktionen und Handlungen.
Diese unrechtmässigen Festnahmen und Freiheitsberaubungen, begangen an Erwachsenen und Minderjährigen von 15 Jahren, der Versuch des Mordes an Michel Slitinsky und die begangenen Morde stellten unmenschliche Handlungen und Verfolgungen dar, welche im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs im Namen eines Staates, welcher eine Politik der ideologischen Vorherrschaft praktizierte, ausgeführt wurden gegenüber aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Religion ausgewählten Personen. Deshalb handelte es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vgl. 7. Teil des Entscheids vom 18. September 1996). |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | France |  | | Geburtsdatum : | | | 03.09.1910 |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 06.1942 - 13.05.1944 |  | | Kategorien : | | | Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 10.03.2008 |
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